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Handel Baden-Württemberg

Ob Gründung, Nachfolge oder Wachstums- oder Innovationsvorhaben für Ihr Handelsunternehmen, wir bieten Ihnen die passende Finanzierung an. Starten Sie Ihre Finanzierungsanfrage jetzt kostenfrei.

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Drittgrößter Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg

Der Handel stellt in Baden-Württemberg den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit mehr als 400.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von über 100 Mrd. Euro. Gemeinsam mit dem Handelsverband unterstützen wir Existenzgründer*innen und etablierte Unternehmen in dieser Branche bei ihren zukunftsweisenden Vorhaben.

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Nutzen Sie die Expertise unserer Finanzierungsprofis. Über 50 Jahre Erfahrung bei Finanzierungen. Oft macht es eine gute Mischung aus Fördermitteln, Fremd- und Eigenkapital aus. Wir schneiden die Finanzierung individuell auf Ihre Bedürfnisse zu.

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Ob Banken, Landesförderinstitute, Industrie- und Handelskammern, Verbände oder Unternehmens- oder Steuerberater:innen – unser Netzwerk ist umfassend. Davon profitieren Sie auch bei Ihrem Vorhaben.

Wir finden für Sie die passende Finanzierung. Zusammen mit der Bank Ihrer Wahl.

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Finanzierung in der Handelsbranche

Fremdkapital: Bessere Bankkredite

Als neutrales Förderinstitut arbeiten wir mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Das stellt eine unabhängige Beratung sicher. Dadurch sind wir auch mit den Kreditkonditionen bestens vertraut. Zinskosten für den Kredit lassen sich beispielsweise durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank senken.

Mehr erfahren Sie hier:buergschaftsbank.de.

Mehr Informationen finden Sie auch hier: https://www.l-bank.de/produkte

Ausreichendes Eigenkapital

Eine stille Beteiligung erhöht das wirtschaftliche Eigenkapital und damit die Bonität. Daraus ergeben sich bessere Kreditkonditionen: Die Zinsen sinken und der Kredithöchstbetrag steigt. Und still heißt auch still. Als Kapitalgeber haben wir weder Stimmrechte noch mischen wir uns in Ihr Tagesgeschäft ein.

Mehr erfahren Sie hier: mbg.de

Erfolgsgeschichten aus unserem Portfolio

Wälder Genuss, Feldberg Bärental

Durchhaltevermögen und Hartnäckigkeit – das hat Johannes Pokrzywa bei seiner neuen Existenzgründung bewiesen. Ganze acht Jahre hat er dafür gekämpft, seinen Bauernmarkt mit Gastronomie in Feldberg-Bärental eröffnen zu können. Heute ist er ganz besonders stolz auf das, was er geschaffen hat. Denn nachhaltiger geht es kaum. WÄLDER Genuss ist ein regionaler Landmarkt mit über 3.000 Produkten von rund 200 Bauern, Manufakturen und kleinen Herstellern.

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Deckers Biohof, Bühl

Zukunft fängt mit Bio an – mit diesem Motto arbeitet Deckers Biohof seit über 25 Jahren. Der Biohof wird von Leonie Schittenhelm und Christoph Decker gemeinsam mit ihrer Mutter beziehungsweise Schwiegermutter Helga Decker betrieben. Mit ihrer "Ökokiste" beliefern sie mittlerweile mehr als 2.000 Privathaushalte und Firmen sowie circa 100 Kindergärten und Schulen.

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Die häufigsten Fragen

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wie kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Was kostet eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.

Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus Ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.

Was ist eine stille Beteiligung?

Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.

Wer kann eine stille Beteiligung beantragen?

Eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg kann von allen Unternehmen, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Bremen haben beantragt werden.

(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)

Was kostet eine stille Beteiligung

Die Vergütung setzt sich aus einem fixen (= gewinnunabhängigen) und einem gewinnabhängigen Teil zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau, der Laufzeit und der Bonität des Beteiligungsnehmers.

Darüber hinaus fällt eine jährliche Garantieprovision und ein einmaliges Antragsentgelt für die zur Sicherstellung notwendige Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.