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Bürgschaftsprogramm

BBBW L-Bank Digitalisierungsprämie Plus - Darlehen

  • Wer wird gefördert?
    Junge und etablierte gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen (bis max. 500 Beschäftigte), die in Baden-Württemberg investieren.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen; die Erhöhung der IKT-Sicherheit sowie Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.

  • Wie wird gefördert?
    Die L-Bank reicht Darlehen bis max. T€ 100 aus. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Die Bürgschaftsbank verbürgt die Darlehen zu 70 %.

BBBW L-Bank Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei ihren Digitalisierungsvorhaben. Die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus verbindet die Zuschussförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit einem zinsverbilligten Darlehen der L-Bank. Geförderte Unternehmen erhalten den Zuschuss in Form eines Tilgungszuschusses, der die Rückzahlung des Darlehens mindert. Die Bürgschaftsbank verbürgt die Darlehensvariante mit 70%-Bürgschaften.

Förderung

Wer wird gefördert?
Junge und etablierte gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen (bis max. 500 Beschäftigte), die in Baden-Württemberg investieren. Falls das Unternehmen bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen; die Erhöhung der IKT-Sicherheit sowie Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Die L-Bank reicht Darlehen bis max. € 100.000 aus. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Der jeweils gültige Prozentsatz für den Tilgungszuschuss ist in der Konditionenübersicht der L-Bank ersichtlich. Die Bürgschaftsbank reicht im Rahmen der Kooperation mit der L-Bank standardisierte Bürgschaften in Höhe von 70 % der Digitalisierungsprämie aus.

Konditionen

Laufzeit
Angepasst an die Kreditlaufzeit (5, 7 oder 10 Jahre).

Bearbeitungsgebühr
1,0 % der genehmigten Bürgschaft.

Bürgschaftsprovision
Die laufende Bürgschaftsprovision für eine Digitalisierungsprämie Plus 70 beträgt 1,0 % p.a.

Besicherung

  • Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
  • In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter

Hinweise:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Weitere Informationen zur Digitalisierungsprämie Plus erhalten Sie unter: www.l-bank.de/digipraemie

Unser Angebot

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/ Programme

Die häufigsten Fragen

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wie kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Was kostet eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.

Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus Ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.

Was ist eine stille Beteiligung?

Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.

Wer kann eine stille Beteiligung beantragen?

Eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg kann von allen Unternehmen, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Bremen haben beantragt werden.

(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)

Was kostet eine stille Beteiligung

Die Vergütung setzt sich aus einem fixen (= gewinnunabhängigen) und einem gewinnabhängigen Teil zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau, der Laufzeit und der Bonität des Beteiligungsnehmers.

Darüber hinaus fällt eine jährliche Garantieprovision und ein einmaliges Antragsentgelt für die zur Sicherstellung notwendige Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.