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Bürgschaftsprogramm

BBBW Startfinanzierung80

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu fünf Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Förderfähig sind alle mit der Gründung bzw. Nachfolge / Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, angemessener Übernahmepreis, Betriebsmittelbedarf.

  • Wie wird gefördert?
    Im Programm Startfinanzierung80 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 80 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Kredite bis T€ 150 bzw. bei Teamgründungen T€ 600).

BBBW Startfinanzierung80

Die Startfinanzierung80 bieten L-Bank und Bürgschaftsbank gemeinsam an. Die Bürgschaftsbank ergänzt das zinsgünstige Darlehen der L-Bank mit einer standardisierten 80-Prozent Bürgschaft. Gefördert werden Gründungs- und Festigungsvorhaben baden-württembergischer GründerInnen und NachfolgerInnen bis fünf Jahre nach der Gründung sowie tätige Beteiligungen.

Förderung

Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu fünf Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle, betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Förderfähig sind alle mit der Gründung bzw. Nachfolge / Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, angemessener Übernahmepreis, Betriebsmittelbedarf.

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Im Programm Startfinanzierung80 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 80 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht. Mit der Startfinanzierung80 lassen sich Vorhaben bis zu einem Gesamtkapitalbedarf von € 250.000 fördern; bei Teamgründungen von bis zu 4 Gesellschaftern maximal € 1 Mio. Die L-Bank reicht Darlehen bis zu einer maximalen Höhe von € 150.000 bzw. bei Teamgründungen bis zu € 600.000 aus.

Konditionen

Laufzeit
Angepasst an die Kreditlaufzeit.

Bearbeitungsgebühr
1,0 % der genehmigten Bürgschaft.

Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Startfinanzierung80 fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1% des valutierenden Kreditbetrags an.

Besicherung

  • Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
  • In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter

Hinweise:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Eine das wirtschaftliche Eigenkapital stärkende Beteiligung der MBG in Höhe € 25.000 ist bei Einsatz von mindestens € 25.000 Eigenmitteln möglich.

Eine Einbindung des Mikromezzaninfonds ist ebenfalls möglich. Mit den stillen Beteiligungen bis 50.000 Euro können Gründer ihr Eigenkapital stärken. Informationen zum Mikromezzaninfonds finden Sie hier.

Unser Angebot

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/ Programme

Die häufigsten Fragen

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Wie kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2,0 Millionen nicht überschreiten darf.

Für Bürgschaften über € 2,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank oder der L-Bank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Was kostet eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an.

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von i.d.R. 1,0 Prozent des genehmigten Bürgschaftsbetrages (mindestens € 200). Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von i.d.R. 1,0 Prozent des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird.

Im Rahmen der L-Bank-Kombi-Bürgschaft50 wird die Bürgschaftsprovision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von 70 Prozent, bei Existenzgründungsvorhaben sogar bis maximal 80 Prozent der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus Ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.

Was ist eine stille Beteiligung?

Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsform, bei der Unternehmen die Kapitalgeber für ihr eingebrachtes Kapital am Gewinn beteiligen. Sie treten nach außen hin nicht in Erscheinung und haben keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Die Rahmenbedingungen einer stillen Beteiligung regelt das Handelsgesetzbuch in den §§ 230 ff.

Wer kann eine stille Beteiligung beantragen?

Eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg kann von allen Unternehmen, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen und ihren Unternehmenssitz im Bundesland Bremen haben beantragt werden.

(KMU = Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.)

Was kostet eine stille Beteiligung?

Die Vergütung setzt sich aus einem fixen (= gewinnunabhängigen) und einem gewinnabhängigen Teil zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau, der Laufzeit und der Bonität des Beteiligungsnehmers.

Darüber hinaus fällt eine jährliche Garantieprovision und ein einmaliges Antragsentgelt für die zur Sicherstellung notwendige Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.