Der Traum von der Selbstständigkeit muss gut vorbereitet sein. Neben einem tragfähigen Konzept und der passenden fachlichen Qualifikation spielt eine solide Finanzierungsstruktur eine entscheidende Rolle. Gerade am Anfang verfügen die wenigsten Gründer*innen über genügend Eigenkapital. Die MBG Baden-Württem-berg unterstützt Gründer*innen sowie junge Unternehmen bei ihren Gründungs- und Festigungsvorhaben in nahezu allen Branchen mit Mezzaninekapital in Form stiller Beteiligungen.
Zielgruppe:
- Existenzgründer*innen sowie junge Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren
Beteiligung/Konditionen:
- Stille Beteiligungen bis 250.000 Euro (im Einzelfall höhere Beträge möglich
- Bearbeitungsgebühr: 1,0 % des Beteiligungsbetrags
- Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart
Verwendungszweck:
- Mitfinanzierung der im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel
Voraussetzungen:
- Erfolgversprechendes Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept
- Persönliche Garantie der Gesellschafter
Laufzeit:
10 Jahre
Ergänzende Informationen:
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich unter anderem am vorhandenen Eigenmitteleinsatz, gegebenenfalls ergänzt durch Programme wie KfW-ERP Kapital für Gründer*innen. Die Verbürgung einer Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank ist im Rahmen des Kombi-Programms möglich. Im Programm Existenzgründung/-festigung erfolgt im Zeitraum bis maximal ein Jahr nach der Finanzierung ein sogenannter Beratungs-Check-up durch einen Beratungspartner der MBG.
Bei den typisch stillen Beteiligungen der MBG handelt es sich um langfristige Mittel, die ohne Sachsicherheiten ausgereicht werden. Aufgrund der Nachrangigkeit im Insolvenzfall werden sie von Banken üblicherweise zum wirtschaftlichen Eigenkapital gezählt. Hierdurch kann das Rating Ihres Unternehmens positiv beeinflusst werden.