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Programme

Unser Angebot für den Handel

Egal, was Sie vorhaben: Wir ermöglichen gute unternehmerische Ideen in Baden-Württemberg. Für die Absicherung von Finanzierungszielen finden Sie hier die passenden Programme.

BBBW Standardprogramm

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

  • Wie wird gefördert?
    Im Standardprogramm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von 50 % bis 80 % der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.).

BBBW L-Bank-Kombi-Bürgschaft50

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?
    Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.).

BBBW Startfinanzierung80

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu fünf Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Förderfähig sind alle mit der Gründung bzw. Nachfolge / Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, angemessener Übernahmepreis, Betriebsmittelbedarf.

  • Wie wird gefördert?
    Im Programm Startfinanzierung80 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 80 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Kredite bis T€ 150 bzw. bei Teamgründungen T€ 600).

BBBW L-Bank Digitalisierungsprämie Plus - Darlehen

  • Wer wird gefördert?
    Junge und etablierte gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen (bis max. 500 Beschäftigte), die in Baden-Württemberg investieren.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen; die Erhöhung der IKT-Sicherheit sowie Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.

  • Wie wird gefördert?
    Die L-Bank reicht Darlehen bis max. T€ 100 aus. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Die Bürgschaftsbank verbürgt die Darlehen zu 70 %.

MBG: für Existenzgründung-/festigung

  • Wer wird gefördert?

    Existenzgründer*innen sowie junge Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren.

  • Was wird gefördert?

    Mitfinanzierung der im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel

  • Wie wird gefördert?

    - Stille Beteiligungen bis 250.000 Euro (im Einzelfall höhere Beträge möglich)

    - Bearbeitungsgebühr: 1,0 % des Beteiligungsbetrags

    - Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart

MBG: für Innovation

  • Wer wird gefördert?

    Etablierte Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren

  • Was wird gefördert?

    Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:

    - Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten

    - Investitionen für Prototypen

    - Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)

    Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen sind ausgeschlossen.

  • Wie wird gefördert?

    - Stille Beteiligungen bis 1,5 Mio. Euro

    - Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung: 1,5 % des Beteiligungsbetrags

    - Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart

Start-up BW Regio InnoGrowth

  • Wer wird gefördert?

    Start-ups und kleine innovationsstarke Mittelständler, die in der Regel nicht im Fokus von Venture Capital- und Private Equity- Fonds stehen, können mit Eigenkapital und Eigenkapitalähnlichen Mitteln zur Finanzierung ihres Wachstums gestärkt werden.

  • Was wird gefördert?

    Finanzierung des Unternehmenswachstums

  • Wie wird gefördert?

    Unternehmen können jeweils bis zu 7,5 Mio. Euro erhalten. Der Bund übernimmt dabei über die KfW bis zu 60 Prozent der Risiken, die übrigen Anteile liegen beim Land Baden-Württemberg (10%) sowie den eingebundenen Intermediären (mindestens 30%), die die haftungsfreigestellte Refinanzierung über die L-Bank erhalten.

Mikromezzaninefonds

  • Wer wird gefördert?

    - Gründer mit überzeugendem Konzept

    - bestehende Übernehmen mit solidem Vorhaben

  • Was wird gefördert?

    - Unternehmensgründungen

    - Vorhaben von bestehenden Unternehmen

    - Unternehmensnachfolgefinanzierungen

    - Betriebsmittelfinanzierungen

  • Wie wird gefördert?

    Beteiligungshöhe: maximal 75.000 Euro*, Folgebeträge bis zu 150.000 Euro möglich

MBG: für Nachfolgen

  • Wer wird gefördert?

    Betriebsübernehmer*innen sowie tätige Beteiligungen im Rahmen von Management-Buy-Ins bzw. Buy-Outs in Baden-Württemberg

  • Was wird gefördert?

    Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme bzw. einer tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen) in Verbindung mit einer Existenzgründung

  • Wie wird gefördert?

    Stille Beteiligungen in der Regel bis 750.000 Euro (im Einzelfall höhere Beträge möglich)

    - Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung: 1,0 % des Beteiligungsbetrags

    - Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

MBG: für Expansion/Unternehmenssicherung

  • Wer wird gefördert?

    Etablierte Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren

  • Was wird gefördert?

    (Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei

    - Betriebs-/Kapazitätserweiterungen

    - Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen

    - Kooperationen

    - Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung

    - Umstellungen bei Strukturwandel

    - Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

    Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen sind ausgeschlossen.

  • Wie wird gefördert?

    - Stille Beteiligungen bis 1,5 Mio. Euro

    - Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung: 1,5 % des Beteiligungsbetrags

    - Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart

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Zur optimalen Finanzierung

Finden Sie in nur drei Schritten eine passgenaue Finanzierung & Förderung:

1.

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2.

Unterlagen digital übermitteln

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